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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen   Einleitung   Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Komorebi Wedding Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Komorebi Wedding Photography (nachfolgend auch kurz: Komorebi) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden   „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Komorebi hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)    
  • Vertragspartner, Anschrift

    Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Komorebi Wedding Photography, vertreten durch Eric Fritz Breite Str. 16a 13187 Berlin. Telefon: +49 152 51574320 Email: info@komorebi.photos Web: komorebi.photos SteuerNr. 23/295/00488    
  • Vertragsschluss

    Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Komorebi bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Komorebi durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Komorebi ohne vorhergehendes Angebot von Komorebi stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung   bzw. durch die Annahme eines Angebots der Komorebi akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.    
  • Preise, Versandkosten

    Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.   Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von EUR 900,00 berechnet. Komorebi bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-­Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen per Überweisung fällig.     Der  Auftraggeber  erklärt mit seiner  Anzahlung die Richtigkeit   der Auftragsbestätigung von   Komorebi und bestätigt dadurch noch einmal die  verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 14 Werktage  vor dem Fototermin wird eine weitere Anzahlung von 50 % des Auftragswerts fällig. Diese zweite Anzahlung ist unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung wird von Komorebi initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E­‐Mail zu erhalten.   An-­ und Abreisen von Komorebi erfolgen jeweils von Berlin oder Würzburg aus.  Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt  die An-­ und Abreise von Komorebi den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,30 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom  Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.   Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.   Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.   Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Komorebi behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.   Für  eine spontane  Verlängerung der  Aufnahmeproduktionen  auf ausdrücklichen Wunsch  des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.   Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Komorebi eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Komorebi auch Schadensersatzansprüche geltend machen.   Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Komorebi vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Komorebi zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.    
  • Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-­‐Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Komorebi.    
  • Ausführung der Vertragspflichten

    Der  Auftraggeber  wird darauf hingewiesen,  dass Fotos stets dem künstlerischen  Gestaltungsspiel- raum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Komorebi ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.   Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Komorebi ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.   Während  eines Portraitshootings  ist das Fotografieren durch  Mitbewerber oder der Gäste des   Auftraggebers nicht gestattet.   Insbesondere bei Halb-­‐ oder Ganztagesbuchungen sind Komorebi oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.   Komorebi wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Im Durchschnitt liefert Komorebi 50 Bilder pro angefallene Stunde.   Komorebi verpflichtet sich nicht zur dauerhaften  Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-­‐Aufnahmen verbleiben bei Komorebi und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.   Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Komorebi übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-­ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver-­ öffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf  der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.    
  • Gewährleistung/Haftung

    Gegen Komorebi gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-­ und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind aus-­ geschlossen, soweit der Schaden nicht  durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Komorebi verursacht worden ist.   Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von Komorebi) Komorebi zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Komorebi kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz‐ fotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.   Komorebi haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Komorebi keinen Ersatz.   Komorebi ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Komorebi ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.   Komorebi haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.   Komorebi haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-­ und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Komorebi keine Haftung.   Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Komorebi hierfür nicht haftbar gemacht  werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.   Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Komorebi zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.   Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte An schrift erfolgen.   Diese lautet: Eric Fritz Breite Str. 16a in 13187 Berlin   Komorebi wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.   Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Komorebi geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Komorebi beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.   Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen  können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes  und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.   Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Komorebi bestätigt worden sind. Komorebi haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.    
  • Nutzungs-­‐ und Urheberrechte

    Sämtliche  Nutzungs-­‐  und Urheberrechte  liegen auch nach Abschluss  einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Komorebi. Audio‐, Bild-­ und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Komorebi.   Wird  ein eingeschränktes  Nutzungs‐ oder Vervielfältigungsrecht  durch Komorebi an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Komorebi zu machen.   Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Komorebi über.   Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Komorebi bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Komorebi.   Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.   Komorebi darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Komorebi die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.    
  • Datenschutz

    Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an  Komorebi bekanntgegeben werden, ist Komorebi berechtigt, diese zur  Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Komorebi zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.   Komorebi verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.    
  • Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

    Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-­Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.   Mündliche  Nebenabreden  sind nicht wirksam.  Jegliche vertragsändernden  oder -­ergänzenden Ver­einbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.   Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedin gungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs-­ und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Berlin.
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